
15. Chimäre Einwilligung
Die informierte Einwilligung! Stimmt der Bürger nur aktiv zu, soll jeder Empfänger fast alles mit seinen Daten anstellen dürfen. So hat es nach dem EuGH jüngst auch der BGH bestätigt. Und den Bürgerinnen und Bürgern hat es sich so eingebrannt. Doch stimmt das? Und ist es das, was die EU als Gesetzgeber mit der DSGVO gewollt hat? Bürgerinnen und Bürger, die nicht mehr durchblicken und deshalb alles abnicken, weil sie nun mal die Dienste nutzen wollen? Zweifel sind angebracht, denn es gibt nicht nur die Einwilligung, sondern gleichberechtigt fünf andere eigentlich gleichrangige Rechtsgründe dafür, Daten erheben und verarbeiten zu dürfen,...