Datenschutz in der Schule

Shownotes

Mittlerweile hat an allen deutschen Schulen das neue Schuljahr begonnen. Aus diesem Anlass widmen sich Holger und Joerg in der neuen Folge dem Datenschutz in der Schule. Kompetent zur Seite steht ihnen dabei Dr. Daniel Sandvoß. Der Jurist lehrt als Hochschuldozent und übernahm 2018 die Leitung des Instituts für Digitalisierung und Datenschutz ID2. Daniel hat zum Thema Datenschutz und Schule promoviert und war an der Entwicklung der niedersächsischen Schulcloud beteiligt.

Nach Ansicht von Daniel steht es um den den Datenschutz in Schulen nicht gut. Er vergleicht die Situation mit einem halb eingerissenen Bauklötzchenturm, gar einem "Trümmerhaufen", dem die Baumeister fehlen. Vieles, was die DSGVO fordert, können Schulen derzeit nicht umsetzen. Insbesondere die Dokumentationspflichten würden nicht erfüllt; es mangele an Verarbeitungsverzeichnissen, für die Risikoanalysen nötig wären.

Daniel betont, dass in Schulen mit besonders sensiblen Daten nach Art. 9 DSGVO hantiert werde. Im Aufklärungsuntericht etwa geht es auch um sexuelle Orientierung, im Relegionsunterricht um Religionszugehörigkeit, und im Politikunterricht um politische Ausrichtung. Meist handelt es sich um die Verarbeitung von Daten Minderjähriger, was die Lage noch brisanter macht.

Dem gegenüber stehen nach Daniels Darstellung überforderte Schulleitungen, die gemäß Datenschutzrecht als Verantortliche Stellen für die Datenverarbeitung fungieren, oft, ohne es zu wissen. Von den Kommunen erhalten Schulen oft wenig konkrete Unterstützung. Zwar drohen keine Bußgelder, weil Schulen öffentliche Stellen sind. Allerdings können Aufsichtsbehörden Verfügungen oder Anordnungen aussprechen, etwa Verbote des Einsatzes bestimmter Software.

Neuer Kommentar

Dein Name oder Pseudonym (wird öffentlich angezeigt)
Mindestens 10 Zeichen
Durch das Abschicken des Formulars stimmst du zu, dass der Wert unter "Name oder Pseudonym" gespeichert wird und öffentlich angezeigt werden kann. Wir speichern keine IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten. Die Nutzung deines echten Namens ist freiwillig.