Datenschutz-Basics für kleine Unternehmen

Shownotes

Wer ein Unternehmen an den Start bringt, hat in der Regel anderes zu tun, als sich mit Datenschutz-Belangen zu beschäftigen. Das kann unangenehme Folgen haben, denn die Regeln der DSGVO gelten für kleine Start-ups fast exakt genauso wie für große Konzerne. In Episode 42 des Auslegungssache-Podcasts geben Joerg und Holger Tipps an die Hand, worauf das Augenmerk gerichtet werden sollte, um Ärger zu vermeiden.

Zur Verstärkung haben sie Dr. Nils Christian Haag in die Sendung geladen. Der Rechtsanwalt schöpft aus seiner langjährigen Erfahrung als Datenschutzbeauftragter verschiedener Unternehmen und seiner Tätigkeit als Vorstand von Intersoft Consulting, eines auf Datenschutz-Beratung spezialisierten Unternehmens. Haag erläutert Punkt für Punkt, welche Vorschriften der DSGVO kleine Firmen und auch Vereine besonders im Fokus haben sollten.

Unter anderem geht es um den Web-Auftritt, die Kundenpflege, korrektes Marketing, ein vernünftiges Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und natürlich die Auftragsverarbeitung. Auch wenn im Unternehmen unter 20 Mitarbeiter mit der Verarbeitung zu tun haben und deshalb kein Datenschutzbeauftragter vorhanden sein muss, ändere das nichts an den Pflichten, betont Haag: "Da kommt es manchmal zu folgenschweren Missverständnissen."

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