E-Evidence: Datenherausgabe auf Zuruf
Seit dem 18. August gilt in der EU die E-Evidence-Verordnung (EEVO). Sie soll Ermittlungen über Ländergrenzen hinweg beschleunigen. Behörden können sich nun direkt an Diensteanbieter in anderen EU-Staaten wenden und verlangen, dass diese Daten zu Tatverdächtigen herausgeben oder sichern. Langwierige staatliche Rechtshilfe soll dadurch in vielen Fällen entfallen.
Die Regeln erfassen weit mehr als große Telekommunikations- und Internetkonzerne. Auch Hosting- und Cloud-Dienste, E-Mail-Anbieter, Domain-Verwalter, soziale Netzwerke und Betreiber von Foren können von Strafverfolgern angefragt werden. Sie müssen sich bei einem EU-Portal registrieren. Selbst Anbieter außerhalb der EU müssen mitmachen, wenn sie ihre Dienste in Europa anbieten, und eine bevollmächtigte Stelle...